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Allgemeine Anzeigenbedingungen

1.Allgemeines
1.1. Geltungsbereich: Es gelten die „Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes“ für alle entgeltlichen Aufträge zur Einschaltung von Anzeigen und Textveröffentlichungen, sowie zur Durchführung von Beilagenaufträgen.

1.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien. 1.3. Haftung: Für den Inhalt der Einschaltungen trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Einsatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
 
2.Auftragserteilung
2.1. Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die in den jeweils gültigen Anzeigenpreislisten festgelegten Geschäftsbedingungen und die schriftliche Auftragsbetätigung des Verlages. Für nicht ausdrücklich geregelte Fragen gelten die „Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes.“ 2.2. Ablehnung: Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.

3. Durchführung der Aufträge
3.1. Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit ausdrücklich von der Einhaltung bestimmter Termine oder – bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages – von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht wird. 3.2. Einschaltaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb von 12 Monaten abzuwickeln. 3.3. Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet wird. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Einschaltung. 3.4. Wiedergabe: Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe von Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung oder wenn der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. 3.5. Probeabzüge werden nur über ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 3.6. Einschaltreklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplares anerkannt. 3.7. Storno: Eine Zurückziehung oder Änderung des Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form, spätestens zum Anzeigenschlusstermin, vorliegen. Eine Manipulationsgebühr bis zu zehn Prozent der Einschaltkosten kann in Rechnung gestellt werden. 3.8. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten Auflage ausgeliefert sind.


4. Verrechnung / Zahlungsbedingungen
4.1. Fälligkeit: Die Rechnung ist innerhalb der auf der Faktura ersichtlichen Frist zu bezahlen. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Einschaltung hat in diesem Fall in jener Nummer zu erfolgen, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung eingelangt ist. Verzugszinsen in der Höhe von einem Prozent über dem Bankzinsfuß und die Einziehungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4.2. Rabatte: Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur bei schriftlichem Abschluss auf mehrere Einschaltungen innerhalb eines Jahres. Der Rabatt kann auf Wunsch und mit Einwilligung des Verlages sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Schluss der Laufzeit des Auftrages bzw. nach Ablauf der einjährigen Frist gutgeschrieben werden. 4.3. Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 4.4. Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt der Rechnung anerkannt. 4.5. Belege werden auf Wunsch kostenlos geliefert. Eine vollständige Belegnummer nur dann, wenn Art und Umfang des Auftrages dies rechtfertigen.

Verlagshaus der Ärzte GmbH,
Gesellschaft für Medienproduktion und Kommunikationsberatung GmbH
1010 Wien,
Nibelungengasse 13,
Tel. 01/512 44 86 , Fax: DW 34

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