Hör- und Sehtest

April 2013 | Gesundheitslexikon

Regelmäßig ab dem Kindesalter empfohlen
 
Damit uns nicht im schlimmsten Fall Hören und Sehen vergeht, sollten die so bedeutsamen Sinnesorgane – Ohren und Augen – ab dem frühesten Kindesalter regelmäßig untersucht werden.
 
Von Mag. Alexandra Wimmer

Hörtest

Schon im Mutterleib zeigt sich die Bedeutung des Gehörs: Von allen Sinnesorganen wird es als erstes entwickelt, bereits ab der 24. Schwangerschaftswoche ist es voll funktionsfähig.
Wegen seines großen Einflusses auf die kindliche Entwicklung wird das Gehör bereits frühzeitig untersucht: Beim Neugeborenenscreening, der ersten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung des Gehörs, misst man die otoakustischen Emissionen (OAE). Das sind Töne, die von den Zellen des Innenohrs ausgesendet werden. Dadurch kann man feststellen, ob das Innenohr, jener Ort, in dem die meisten angeborenen Hörschädigungen „sitzen“, funktioniert.  Nach einer zweiten HNO-Untersuchung des Kindes im siebten bis neunten Lebensmonat ist für sehr lange Zeit, nämlich bis zum 65. Lebensjahr, keine vorsorgliche Überprüfung der Hörfähigkeit vorgesehen.
Dementgegen stehen die Empfehlungen der HNO-Ärzte, welche die regelmäßige Untersuchung des Gehörs wieder ab dem 40., spätestens ab dem 50. Lebensjahr nahelegen. Schließlich ist das Risiko für eine Hörschädigung, z. B. für eine altersbedingte Hörschwäche, schon ab diesem Zeitpunkt erhöht.

So wird untersucht

„Bei einer Vorsorgeuntersuchung wird jedes Ohr einzeln geprüft, indem man das Hörvermögen bei Umgangs- und Flüstersprache untersucht. Falls die Hörprüfung auffällig ist, wird außerdem ein Hörtest, ein Audiogramm, gemacht“, erklärt HNO-Facharzt MR Dr. Wilhelm Streinzer, Obmann der Bundesfachgruppe HNO der Österreichischen Ärztekammer. Vorsorgeuntersuchungen werden nicht von niedergelassenen HNO-Ärzten, sondern von Ärzten, die Vorsorgeuntersuchungen anbieten (z. B. Allgemeinmediziner, Internisten), durchgeführt. „Natürlich kann jeder Patient, der bei einem HNO-Arzt sein Gehör überprüfen lassen will, dies tun“, beruhigt Wilhelm Streinzer. „Die Untersuchung wird dann aber nicht als Vorsorgeuntersuchung bezeichnet.“
Besteht im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung der Verdacht auf eine Hörschädigung, wird der Betreffende jedenfalls an einen niedergelassenen HNO-Arzt überwiesen. „Ist jemand beispielsweise von der sogenannten Altersschwerhörigkeit betroffen, muss rechtzeitig entschieden werden, wann eine Hörgeräteversorgung sinnvoll ist oder nicht“, gibt Streinzer ein Beispiel.

Sehtest

Für uns „visuelle Wesen“ ist gutes Sehvermögen wesentlich: Etwa 80 Prozent der täglichen Sinneseindrücke gelangen über das Auge ans Gehirn. Damit die Sicht bis ins (immer höhere) Alter möglichst ungetrübt bleibt, muss Vorsorge großgeschrieben werden, betont die Vorsitzende der Bundesfachgruppe Augenheilkunde der Österreichischen Ärztekammer OMR Dr. Helga Azem: „Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, dass wir aufgrund einer Augenerkrankung beim Sehen beeinträchtigt sind oder sogar erblinden, erheblich an.“
Das Vorsorgeprogramm sollte allerdings schon im Kleinkindalter, rund um den zweiten Geburtstag, starten. „Im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist eine Augenkontrolle zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat vorgesehen“, erklärt Azem. Dabei sollten die Augen unbedingt – so unbeliebt diese Maßnahme speziell bei Kindern auch sein mag – eingetropft werden. „Nur so kann ein Sehfehler exakt bestimmt und das Auge genau untersucht werden“, betont die Fachärztin, die diese Untersuchung für eine der „wichtigsten dieses Lebensalters“ hält. Wird ein Sehfehler im Kleinkindalter nicht erkannt, hat das mitunter bleibende Folgen. „Ein Auge kann nur in den ersten sechs, sieben Lebensjahren trainiert werden“, erklärt die Augenärztin. „Bleibt ein Sehfehler oder ein Schielen unerkannt, so wird das Auge nicht genügend trainiert und es besteht die Gefahr, dass es ein Leben lang schwachsichtig bleibt – mit gravierenden Folgen für das gesamte weitere Leben.“ Auch wenn danach für lange Zeit keine allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen auf dem Programm stehen, sollte das Kind bis zum Schuleintritt jährlich und ab dann wenigstens alle zwei Jahre untersucht werden, rät Helga Azem.
Im jungen Erwachsenenalter sollte das Sehvermögen dann wieder öfter, nämlich alle ein bis zwei Jahre, überprüft werden. Die Untersuchung wird umso wichtiger, wenn mit dem 40. Lebensjahr das Risiko für Augenerkrankungen wie den Grünen Star (Glaukom) dramatisch ansteigt. Grüner Star kann zum Verlust von Nervenfasern, zu Gesichtsfeldausfällen und im Extremfall sogar zur Erblindung führen.

So wird untersucht

Die vorsorgliche Untersuchung der Augen beschränkt sich längst nicht auf die Überprüfung der Sehschärfe und gehört unbedingt in die fachkundigen Hände einer Augenärztin, eines Augenarztes. „Selbst wenn ein Auge zu 100 Prozent gut sieht, kann es bereits von einer Augenerkrankung betroffen sein, die unbehandelt schlimmstenfalls zur Erblindung führen könnte“, warnt Azem. Nach einem Sehtest wird das Auge deshalb „von vorne bis hinten eingehend untersucht“: Wie steht es um seine Beweglichkeit, funktioniert die Augenmuskulatur? Wie ist die Beschaffenheit der Bindehaut? Der Hornhaut? Des Tränenfilms? Leidet der Betreffende an einem trockenen Auge? Wie steht es um die Stelle des schärfsten Sehens, der Makula? Gibt es Ablagerungen oder Verkalkungen? Wie hoch ist der Augeninnendruck? Auch Augenhintergrund, Sehnerv und Blutgefäße werden genau unter die Lupe bzw. das Mikroskop genommen. Damit lassen sich nicht nur häufige Augenerkrankungen wie Fehlsichtigkeit, Schielen, Makuladegeneration, Grauer Star (=allmähliche Eintrübung der Linse), Grüner Star oder Netzhauterkrankungen feststellen. „Mitunter liefern Veränderungen an den Gefäßen oder der Netzhaut auch Hinweise auf einen bislang nicht erkannten Bluthochdruck oder Diabetes“, gibt Azem weitere Beispiele für die Bedeutung der augenärztlichen Untersuchung.

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