Barrierefrei im Kopf

Dezember 2009 | Leben & Arbeiten

Behindert & berufstätig: Ein Beispiel für gelungene Integration
 
So manche Straßenbahn ist es, neue Arztpraxen, Universitäten und Ämter sind es, und Online-Shops theoretisch auch: barrierefrei, also ohne Hürden erreichbar für Menschen mit Behinderung. Ein Abteilungschef und sein Mitarbeiter zeigen, wie sich Barrierefreiheit auch im Kopf entfaltet, wenn beide Seiten bereit dafür sind.
MEDIZIN populär-Mitarbeiterin Bettina Benesch hat sich im Lokalaugenschein davon überzeugt, wie Integration gelingen kann.

Es ist kalt hier draußen im 22. Bezirk Wiens, am Rand der Stadt. Die Menschen kämpfen gegen den Wind, drängen sich eng an Hausmauern, in Busse, verstecken ihr Gesicht bis zur Nase in hohen Mantelkrägen. Warm ist es anderswo, ganz in der Nähe. Die Adresse: Hermann Gebauer Straße 20, Raiffeisen Informatik Technical Services GmbH, zuständig für Wartung und Reparatur von Büro-Endgeräten in Banken. Dort sitzen Mario Brandl, Bürokaufmann, und sein Chef Christian Wagner, Bereichsleiter Finanzen. Sie teilen sich ein Büro, darin zwei Schreibtische. Der eine penibel aufgeräumt, der andere: Chaos im Anfangsstadium. Der erste ist fest in Brandls Hand; hier erledigt der 23-Jährige die Ablage, kümmert sich um die Post, um Schreibgerät, Hefter, Blöcke – und kocht auch einmal. Wenn er Lust hat.

Nach 27 Operationen

Dass Brandl einmal das Leben eines selbstständigen Erwachsenen führen würde, war lange Zeit mehr als fraglich: Er kam mit dem Apert-Syndrom zur Welt, einer genetisch bedingten Fehlbildung unter anderem an Kopf, Händen und Füßen (siehe Kasten). Insgesamt hat Brandl 27 Operationen hinter sich, an Händen, Füßen, Schädel, Nase, Ohren, Augen, am Kiefer. „Die Ärzte meinten damals, ich werde nie gehen können“, sagt Brandl. Heute geht er zu Fuß, trifft Freunde, geht in die Disco, führt seinen Münsterländer Hugo spazieren – allein die Arbeit und das Lernen dauern etwas länger als bei den Kollegen.

Über Umwege zum Ziel

Wie kam es zur Zusammenarbeit zwischen Wagner und Brandl? „Erzähl’, Junge“, sagt Wagner, und lächelt verschmitzt. Die zwei haben’s lustig. „Irgendwann hast du uns gefunden“, beantwortet Wagner die Frage dann doch selbst. – „Ja, über viele Umwege.“ Brandl besuchte Volks- und Hauptschule, danach den polytechnischen Lehrgang – jeweils in einer Integrationsklasse als Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Er schrieb unzählige Bewerbungsschreiben, absolvierte Praktika in verschiedenen Firmen und Ausbildungen in verschiedenen Qualifizierungsprojekten. Nach diesen Stationen trafen sich Brandl und Wagner erstmals. Das war vor gut drei Jahren.
Nach einer Vorstellungsrunde begann Brandl mit einem Schnupperpraktikum, das schließlich in eine Teilqualifizierungslehre überging. Dabei absolvierte er die Theoriestunden als Integrationsschüler in der normalen Berufsschule, im Rahmen der Teilqualifizierungslehre war er von mehreren Gegenständen befreit, jedoch mit Anwesenheitspflicht. „Mario hat das von Anfang an mit Feuereifer und Begeisterung gemacht“, sagt Wagner. „Natürlich hatten wir auch Krisen und Tiefpunkte, aber die gibt es überall. Mulmige Gefühle am Anfang gab es nicht, sagt Brandl: „Ich war froh, dass ich die Lehre machen durfte. Es ging mir sehr gut, ich war integriert. Und nach den drei Jahren kam die Zusage der Firma, mich fix aufzunehmen.“
War das von Anfang an das Ziel? „Ja“, sagt Wagner. „Nur gewusst hat er es nicht – aber jetzt kann man es ja sagen.“ Der Chef grinst. „Es gab von unserer Seite von Anfang an die Bereitschaft, die Lehre in ein unbefristetes Dienstverhältnis übergehen zu lassen, wenn alles passt. Und es war von Anfang an klar, dass das so sein wird.“ Seit April arbeitet Brandl 30 Stunden pro Woche; dazu kommen täglich mehrere Stunden Fahrzeit: „Ich komme aus Tattendorf, zehn Kilometer südlich von Baden, für eine Strecke brauche ich zwei Stunden … Man gewöhnt sich daran.“ – „Außerdem kommst ja gern her.“ – „Sowieso.“

Aktive Unterstützung

Mario sei nicht der einzige Mitarbeiter mit Behinderung im Unternehmen, sagt Wagner: „Wir unterstützen betroffene Menschen aktiv – dafür spenden wir nicht. Wir tragen unseren Teil dazu bei, indem wir den Menschen direkt die Chance geben, ins Berufsleben einzusteigen.“ Kollegen anderer Unternehmen könne er nur empfehlen, es zu probieren – jedoch ohne Erfolgsgarantie. Die Sache könne genauso gut schiefgehen: „Ich selbst habe zwei behinderte Kinder und die könnten das, was Mario geleistet hat, nicht schaffen. Behinderung ist eben nicht gleich Behinderung. Aber ich denke, dass wir die Verantwortung haben, behinderte Menschen so weit wie möglich in die Gesellschaft und in den Arbeitsprozess zu integrieren und nicht einfach mit Pensionen oder Invaliditätsrenten ruhig zu stellen.“
Natürlich sei es aufwändiger, einen behinderten Mitarbeiter aufzunehmen als einen nicht behinderten, sagt Wagner. „Und man kann nichts voraussetzen, man muss alles hinterfragen, und man muss alles üben. Dennoch kann ich nur jedem empfehlen, es zu probieren. Es kommt von Seiten des Mitarbeiters sehr viel zurück, das darf man nicht vergessen. Es zahlt sich aus, wenn man darauf Wert legt, ein menschliches Arbeitsklima im Betrieb zu schaffen.“

Langfristige Entscheidung

Wer Menschen mit Behinderung in seinem Unternehmen aufnehmen möchte, sollte es sich gut überlegen und es als langfristige Entscheidung sehen, rät Wagner. „Wir zum Beispiel haben lange nach einem passenden Arbeitsumfeld für Mario gesucht. Dann einfach nach ein paar Monaten oder einem Jahr ‚Auf Wiedersehen‘ zu sagen, das kann ich mir nicht vorstellen. Es hätte natürlich auch schiefgehen können. Und wir haben Mario von Anfang an gesagt, dass es beide Möglichkeiten gibt: Entweder es geht weiter – oder eben nicht. Im Unklaren lassen würde ich meinen Mitarbeiter nicht.“
Mario Brandl könne sich diesen Empfehlungen nur anschließen, sagt er. Und: „Ich bin froh, dass ich hier bin.“ – „Es ist schön, dass du froh bist, dass du da bist. Aber es ist wichtig, dass du einen Job hast, und es ist auch wichtig, dass er dir Spaß macht – obwohl ich dir manchmal auf die Nerven gehe.“ – „Das geht schon.“ Die zwei schauen sich kurz an, lächeln. Die zwei machen sich’s lustig, hier am Rand der Stadt. Und draußen pfeift weiterhin der Wind.

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Apert-Syndrom

Das Apert-Syndrom (Akrozephalosyndaktilie) ist eine Erbkrankheit, von der etwa eines von 130.000 Neugeborenen betroffen ist. Benannt wurde die Krankheit nach dem französischen Kinderarzt Eugène Apert. Das Syndrom gehört zu den so genannten kraniofazialen Fehlbildungen, und zeigt sich durch mehrere Symptome: So sind beispielsweise die üblicherweise offenen Schädelnähte verknöchert. Wird diese Verknöcherung nicht behandelt, bildet sich durch den hohen Druck ein Hydrozephalus („Wasserkopf“). Auch das Gesicht ist unter anderem betroffen durch einen vergrößerten Augenabstand oder durch Fehlbildungen des Oberkiefers. Zudem sind Finger und Zehen miteinander verwachsen, und die Wirbelsäule ist verkrümmt. Die kognitive Entwicklung ist bei den Betroffenen unterschiedlich stark beeinträchtigt.
Behandelt wird das Apert-Syndrom durch Operationen, etwa der Öffnung der Schädelnähte oder der Trennung der Finger und Zehen. Wichtig ist zudem die psychische Betreuung der Kinder, die neben dem „Anders-Sein“ mit häufigen Krankenhausaufenthalten zurechtkommen müssen.

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Ausgleichstaxe: Was ist das?

Österreichische Unternehmen, die 25 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, müssen laut Behinderteneinstellungsgesetz pro 25 Beschäftigten einen begünstigten Behinderten einstellen. Erfüllt das Management diese Pflicht nicht, wird die so genannte Ausgleichstaxe fällig. Im Jahr 2009 sind das monatlich 220 Euro, und zwar pro behindertem Menschen, der zusätzlich beschäftigt werden müsste.
Wenn Unternehmen behinderte Lehrlinge beschäftigen, die den Status eines begünstigten Behinderten haben, erhalten sie vom Bundessozialamt aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichstaxe. Der Status des begünstigten Behinderten wird in Österreich vom Bundessozialamt gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein wichtiges Kriterium dabei ist der Grad der Behinderung, der mindestens 50 Prozent betragen muss. Begünstigte Behinderte haben mehrere Vorteile. Darunter den erhöhten Kündigungsschutz, was bedeutet, dass der Behindertenausschuss beim Bundessozialamt einer Kündigung durch den Dienstgeber zustimmen muss. Der Kündigungsschutz gilt jedoch nicht in jedem Fall: So z. B. nicht während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses und auch nicht im Fall einer berechtigten fristlosen Entlassung.
Zu den weiteren Vorteilen des Status des begünstigten Behinderten gehören auch verschiedene berufliche Förderungen wie Lohnförderungen, technische Arbeitshilfen oder berufliche Aus- und Weiterbildung.
Auskünfte über Ausgleichstaxe, Prämie, begünstigte Behinderung und Ähnliches erhalten Interessierte bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamts.

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