Achtung: Kosmetikprodukte haben ein Ablaufdatum!

April 2007 | Kosmetik & Pflege

Haben Sie Ihre Bodylotion, Ihr Haarshampoo, Ihre Nachtcreme schon einmal unter die Lupe genommen und das Ablaufdatum auf der Packung entdeckt? Kaum jemand weiß es: Kosmetikprodukte weisen wie Lebensmittel eine Haltbarkeitsfrist auf. Univ. Prof. Dr. Birger Kränke erklärt, warum dieses Datum wichtig ist und welche Gefahren lauern können, wenn es überschritten ist.
 
Von Mag. Karin Kirschbichler

Viele kosmetische Produkte kommen tagtäglich in Kontakt mit Haut und Schleimhaut. Sicherheit und Verträglichkeit sind daher oberste Gebote. Die meisten Kosmetika haben einen hohen Feuchtigkeitsanteil. „Und alles was feucht ist, kann leicht von Bakterien und Pilzen befallen werden“, erklärt Univ. Prof. Dr. Birger Kränke von der Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie an der Medizinischen Universität Graz das Haltbarkeitsproblem von Cremen, Shampoos & Co. Konservierungsstoffe, die den Produkten beigemischt werden, sollen das Verderben möglichst hintanhalten. Allerdings können bei geöffneten Produkten auch Konservierungsstoffe keinen langfristig sicheren Schutz vor schädlichen Mikroorganismen bieten.

Allergien und Bindehautenzündungen
Welche Kosmetika besonders leicht verderblich sind? „Produkte mit hohem Wasseranteil wie Shampoos und Lotionen benötigen eine intensivere Konservierung als stark rückfettende Cremen, Pflegeöle oder Produkte auf Wachsbasis wie Konturenstifte für Augen und Lippen. Da sie kein oder kaum Wasser enthalten, können letztere daher ebenso wie Puderlidschatten oder Puderrouge bei korrektem Gebrauch Jahre haltbar sein“, sagt Prof. Kränke. Wenn die Ware verdorben ist, so Kränke, kann sie nicht nur ihre Wirksamkeit verlieren, sondern auch Kontakt-Allergien auslösen. Probleme kann es auch mit flüssigen Eyelinern oder stark wasserhaltigen Lotionen für die Augenpartien geben. Prof. Kränke: „Wenn sie mit Bakterien verunreinigt sind, kann es zu Bindehautentzündungen kommen.“

Kosmetika-Verordnung
Um die Probleme in den Griff zu bekommen, müssen gemäß EU-Beschluss Kosmetika seit März 2005 einen Haltbarkeitshinweis haben. Wobei hier zwei Fälle zu unterscheiden sind, erklärt Prof. Kränke: „Kosmetische Mittel mit einer Haltbarkeit von bis zu maximal 30 Monaten erhalten die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums im Format Tag (optional), Monat und Jahr. Sollten bestimmte Aufbewahrungsmodalitäten erforderlich sein, sind diese ebenfalls anzuführen. Kosmetische Produkte mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten benötigen die Angabe des Haltbarkeitsdatums nicht, dafür jedoch ist anzugeben, wie lange das Produkt nach dem Öffnen ohne Schaden für die Konsumenten verwendet werden kann.“
Und das sieht so aus: Ein Cremetiegel mit offenem Deckel und eine Ziffern-Buchstabenkombination auf der Packung zeigen an, wie lange das Mittel nach dem Öffnen haltbar ist. „12 M“ zum Beispiel bedeutet, dass das Produkt geöffnet zwölf Monate verwendbar ist. Und auch hier gibt es wieder Ausnahmen: Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Produkte und Produktmuster, die zur Einmalanwendung vorgesehen sind, sowie Mittel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht wirklich verderben können wie etwa Aftershaves und Parfums, genauso wie Spraydosen, die nicht geöffnet werden können.

Datum des Öffnens vermerken
Es empfiehlt sich also, im Badezimmer stets einen wasserfesten Filzstift bereit zu haben, mit dem das Datum des Öffnens auf den jeweiligen Kosmetikprodukten vermerkt wird. Sollten Sie das einmal vergessen haben und nicht mehr sicher sein, ob etwa Ihre Hautcreme noch optimal pflegt, so genügt ein sachkundiger Blick samt Schnuppertest: Riecht das Mittel nicht mehr gut oder sogar ranzig, hat es Verfärbungen, haben sich ölige und wässrige Anteile voneinander getrennt, hat sich die Konsistenz verändert? Dann sollten Sie es nicht mehr verwenden. Besonders wichtig ist die Haltbarkeitsfrist bei Sonnencremen: Abgelaufene und „entmischte“ Mittel schützen nicht mehr ausreichend vor den gefährlichen UV-Strahlen und sollen entsorgt werden.

So bremsen Sie das Verderben

  • Schützen Sie die Produkte vor Licht und Wärme, dies gilt besonders für Naturprodukte mit Beimischung von Teebaumöl.
  • Bewahren Sie Cremen durchaus auch im Kühlschrank auf, das empfiehlt sich vor allem im Sommer.
  • Kaufen Sie Cremen in Tuben oder in Spendern statt in Tiegeln.
  • Wenn Sie Töpfchen vorziehen, entnehmen Sie die Creme nicht mit den (keimbeladenen) Fingern, sondern verwenden Sie eine Spatel als hygienische Alternative.
  • Tuben und Tiegel nach Gebrauch gut verschließen, um die Keimbelastung aus der Luft zu verringern. Deckel sauber halten!
  • Auch wenn günstige Preise locken: Kosmetika lieber nicht in der Riesenvorteilspackung, sondern in kleineren Portionsgrößen anschaffen.
  • Pinsel, Bürstchen, Spatel & Co regelmäßig auswaschen und gut trocknen.

                 

aktuelle Ausgabe

MP Cover 2023-06

Sie wollen mehr?

Das freut uns!

 

WÄHLEN SIE EINFACH AUS:
» E-Magazin in der APP «
» E-Magazin im Austria Kiosk «

E-Magazin

Gewinnspiel

Service

Kontakt

aktuelle Ausgabe

MP Cover 2023-06

Sie wollen mehr?

Das freut uns!

 

WÄHLEN SIE EINFACH AUS:
» E-Magazin in der APP «
» E-Magazin im Austria Kiosk «

Service

E-Magazin

Gewinnspiel

Kontakt

E-Magazin

Gewinnspiel

Kontakt

Service