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Botox: Mehr als Falten weg

Wer bei Botulinumtoxin, kurz Botox, nur an faltenfreie Gesichter denkt, übersieht sein wahres medizinisches Potenzial. In der Neurologie lindert der Wirkstoff Symptome schwerer Erkrankungen, von schmerzhaften Muskelkrämpfen bis zu chronischer Migräne.

Natascha Gazzari

Priv.-Doz. DDr. Stefan Macher
„In der Neurologie ist Botox eine sehr wirksame Therapiemöglichkeit mit vergleichsweise geringen Nebenwirkungen.“ 

Seine Entdeckung liest sich wie ein medizinischer Kriminalfall: Schon während der napoleonischen Kriege im 18. Jahrhundert wurden Krankheitserscheinungen beobachtet, die später zur Beschreibung des sogenannten „Botulismus“ führten. Dabei handelt es sich um eine meist lebensbedrohliche Vergiftung, die durch den Verzehr verdorbener Lebensmittel – insbesondere Würste (lateinisch botulus = Wurst) – ausgelöst wurde. Als Ursache konnte schließlich das Bakterium Clostridium botulinum identifiziert werden. Dieses bildet das Nervengift Botulinumtoxin, das bis heute als das stärkste bekannte Gift gilt. Paradoxerweise liegt gerade in dieser gefährlichen Wirkung auch die Grundlage für seinen medizinischen Einsatz, erklärt der Wiener Neurologe Priv.-Doz. DDr. Stefan Macher: „Botulinumtoxin hemmt die Freisetzung des Botenstoffs Acetylcholin und blockiert dadurch die Kommunikation zwischen Nerven- und Muskelzellen.“ Wird kein Acetylcholin ausgeschüttet, können Nervenzellen ihre Signale nicht mehr an das jeweilige Effektororgan weitergeben. Ohne diese Befehle tritt eine vorübergehende und dosisabhängige Ruhepause in den jeweiligen Bereichen ein – der Muskel entspannt sich und eine überaktive Drüse fährt beispielsweise ihre Produktion herunter. Das Entscheidende ist: Wird es für therapeutische Zwecke zielgenau und in kleinsten Mengen injiziert, ist die Wirkung des potenten Nervengifts lokal begrenzt und hält im Muskel im Durchschnitt zwölf Wochen an. „Die Ziele dieser Therapie sind je nach Indikation die aktive und/oder passive Beweglichkeit einer Extremität zu verbessern, die Überbeweglichkeit zu reduzieren oder sekundär Schmerzen zu lindern, um die Lebensqualität von Betroffenen zu verbessern“, so der Neurologe.

Botox als Muskelrelaxans

In der Neurologie wird Botulinumtoxin vorwiegend dann eingesetzt, wenn Muskeln unwillkürlich verkrampfen oder sich zu stark anspannen. „Botox hilft, die Muskeln zu entspannen und Bewegungsabläufe wieder zu erleichtern“, erläutert Macher. So kann es etwa nach einem Schlaganfall zu einer krankhaft erhöhten Muskelspannung (Spastik) kommen. Ist ein Arm ständig verkrampft oder lässt sich eine Faust nach einem Schlaganfall nicht
öffnen, können Botox-Injektionen in die betroffenen Muskeln diese Spannung lösen.

Ein zweites wichtiges Einsatzgebiet von Botulinumtoxin sind Dystonien, neurologische Bewegungsstörungen, die sich durch unwillkürliche und anhaltende Muskelverkrampfungen und Fehlhaltungen zeigen. Eine Dystonie kann verschiedene Körperteile betreffen und sich zum Beispiel als Schiefhals (zervikale Dystonie), Lidkrampf (Blepharospasmus), Schreibkrampf oder Musikerdystonie äußern. Gezielte Injektionen mit Botox können diese Fehlsignale unterbrechen und die Beschwerden lindern. „Botulinumtoxin ist darüber hinaus bei dystonem Zittern, etwa beim Kopfwackeltremor im Rahmen einer zervikalen Dystonie, sehr wirksam“, ergänzt Macher.

Übermäßiger Speichelfluss, der bei neurologischen Erkrankungen wie dem Parkinson-Syndrom oder der Amyotrophen Lateralsklerose (ALS) auftritt, kann mit Hilfe von Botox ebenso wirkungsvoll behandelt werden wie übermäßiges Schwitzen in den Achseln, auf den Handflächen oder den Fußsohlen.

Stopp dem Kopf-Gewitter

Für Menschen mit chronischer Migräne kann Botox ein echter Game-Changer sein. Die Wirkung gegen Migräne geht dabei über die reine Muskelentspannung hinaus, wie Neurologe Macher berichtet: „Man geht davon aus, dass Botox direkt in die Schmerzverarbeitung eingreift, indem es schmerzrelevante Signalwege und Botenstoffe beeinflusst und Rezeptoren blockiert, die bei der Schmerzverarbeitung eine Rolle spielen.“ In Stirn, Schläfen, Nacken und Schultern injiziert, kann Botox somit die Häufigkeit und Intensität der Migräneattacken reduzieren.

„Off-Label-Use“ gegen Schmerzen

Werden Arzneimittel in Bereichen eingesetzt, die außerhalb der laut Zulassung genehmigten Anwendungsgebiete liegen, spricht man vom sogenannten „Off-Label-Use“. Im Fall von Botox sind es vor allem neuropathische Schmerzen, also Schmerzen, die durch eine Schädigung oder Fehlfunktion von Nerven entstehen, die im „Off-Label-Use“ behandelt werden können. Sie treten etwa im Rahmen einer Trigeminusneuralgie oder einer Post-Zoster-Neuralgie auf und können die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Voraussetzung für den „Off-Label-Use“ ist eine umfassende Aufklärung durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt. „Obwohl Botox aufgrund der nicht eindeutigen Studienlage für die Behandlung neuropathischer Schmerzen nicht zugelassen ist, wurden häufig positive Effekte beobachtet, weshalb die Anwendung bei Trigeminusneuralgie und neuropathischen Schmerzen von der Deutschen Gesellschaft für Neurologie als Therapie der zweiten bzw. dritten Wahl empfohlen wurde“, so Macher.

Erleichterung kann Botox auch Menschen verschaffen, die unter nächtlichem Zähneknirschen (Bruxismus) bzw. daraus resultierenden Muskelverspannungen und Kopfschmerzen leiden. Auch hier erfolgt der Einsatz von Botulinumtoxin im „Off-Label-Use“. Die Vorteile von Botox in der Schmerztherapie liegen für den Neurologen auf der Hand: „Im Gegensatz zur herkömmlichen medikamentösen Schmerztherapie sind bei der lokalen Botox-Behandlung in der Regel keine systemischen Nebenwirkungen zu erwarten. Häufig wird Botox auch ergänzend zur bestehenden Schmerztherapie angewandt.“

Sorgenfalten ausschalten

In den letzten zehn bis 15 Jahren wird zunehmend erforscht, ob Botulinumtoxin auch bei psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen helfen kann. In der Regel werden dabei die Muskeln der Zornesfalten zwischen den Augenbrauen behandelt. Neurologe Macher erklärt die Theorie dahinter: „Negative Gefühle erzeugen einen traurigen oder verärgerten Gesichtsausdruck, der über eine Rückkoppelung wiederum die Stimmungslage weiter verschlechtern und die negativen Emotionen verstärken kann – ein Teufelskreis. Die sogenannte ,Facial Feedback-Hypothese‘ besagt, dass die Lähmung der Gesichtsmuskeln diesen Kreislauf unterbrechen könnte und sich somit positiv auf das psychische Wohlbefinden auswirkt.“ Da es auch hier keine offizielle Zulassung gibt, kann Botox aktuell nur als individuelle und allenfalls ergänzende Therapieoption in Betracht gezogen werden.


Botox: Das Wichtigste im Überblick

Anwendung:

Botox wird direkt in den Muskel (intramuskulär) oder die Speicheldrüse, in die untere Hautschicht (subkutan) oder in die oberste Hautschicht (intrakutan) injiziert. Dafür werden in der Regel sehr feine Nadeln mit einem Durchmesser von etwa 0,25 bis 0,5 Millimetern verwendet.

Wirkungseintritt und Dauer:

Die Wirkung setzt typischerweise nach ein bis zwei Wochen ein und hält im Durchschnitt etwa zwölf Wochen an. Bei der Behandlung von Schweißdrüsen kann der Effekt deutlich länger als sechs Monate andauern.

Risiken und wer nicht behandelt werden sollte:

Die Behandlung gilt grundsätzlich als nebenwirkungsarm. Sie ist jedoch kontraindiziert bei:

  • bestimmten neuromuskulären Erkrankungen
  • Infektionen oder Entzündungen an der geplanten Einstichstelle
  • in der Schwangerschaft und Stillzeit
  • Die Einnahme bestimmter Medikamente muss vor einer Behandlung sorgfältig geprüft werden.

Mögliche seltene Nebenwirkungen:

Treten Nebenwirkungen auf, sind diese in der Regel vorübergehend und beschränken sich auf die behandelte Stelle. Mögliche Nebenwirkungen nach behandelter Region können sein:

  • Im Gesicht: Asymmetrien, hängendes Augenlid, trockenes Auge, trockener Mund
  • In der Skelettmuskulatur: unerwünschte, übermäßige Muskelschwäche
  • Im Halsbereich: vorübergehende Schluckstörung

Wer darf mit Botox behandeln?

Die Behandlung mit Botox ist in Österreich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. In der Neurologie gibt es eine spezifische Ausbildung mit Zertifizierung der Österreichischen Dystonie- und Botulinumtoxin-Arbeitsgruppe (ÖDBAG). Eine Liste qualifizierter Ärztinnen und Ärzte ist auf der Homepage der ÖDBAG zu finden, www.botulinum.at

Wer trägt die Kosten?

Bei entsprechender Indikation und Behandlung durch ÖDBAG-zertifizierte Neurologinnen und Neurologen erstatten die Krankenkassen die Kosten für das Botulinumtoxin-Präparat. Die Behandlungskosten sind selbst zu tragen und werden anteilig (80 Prozent des Kassentarifs) rückerstattet. 


Fotos: Zvg, Istockphoto/ RossHelen

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