Röteln sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die durch Röteln-Viren ausgelöst wird und ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen wird. Die Übertragung erfolgt typischerweise durch Tröpfcheninfektion, etwa beim Husten oder Niesen. Dabei gelangen die Viren über die Schleimhäute der oberen Atemwege in den Körper.
Im Kindesalter verlaufen Röteln meist mild oder sogar unbemerkt. Anders verhält es sich bei einer Infektion während der Schwangerschaft: Für das ungeborene Kind kann eine Rötelninfektion schwerwiegende Folgen haben. In frühen Schwangerschaftswochen besteht ein besonders hohes Risiko für Fehlbildungen, die unter dem Begriff konnatales Röteln-Syndrom (CRS) zusammengefasst werden. Typische Folgen sind Innenohrschwerhörigkeit oder -taubheit, Katarakte und Herzfehler.
Durch die Einführung der Rötelnimpfung ist die Zahl der Erkrankungen in Österreich und Europa stark zurückgegangen. Dennoch sind immer wieder Ausbrüche zu verzeichnen, meist in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten. Häufig sind die betroffenen Patienten ungeimpft oder ihr Impfstatus ist unklar.
Epidemiologische Lage und Überwachung
In den letzten Jahren kam es in Österreich und anderen europäischen Ländern immer wieder zu einer erhöhten Rötelnvirus-Aktivität. Bei Ausbrüchen wird das Virus durch PCR nachgewiesen und genotypisiert, um Infektionsketten nachzuverfolgen. Eine Rötelninfektion bleibt oft unerkannt, da bis zu 50 % der Infektionen asymptomatisch verlaufen.
Laut der WHO sind in Österreich vor allem ungeimpfte Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren und Personen über 20 Jahre betroffen. Die WHO verfolgt das Ziel, die Rötelnvirus-Zirkulation durch hohe Durchimpfungsraten zu eliminieren. Um dies zu erreichen, müssen mindestens 95 % der Bevölkerung mit zwei Dosen geimpft sein.
Symptome und Komplikationen
Röteln manifestieren sich typischerweise durch:
- Fieber
- Lymphknotenschwellungen
- Ein feinfleckiges, rötliches Exanthem
Komplikationen wie Arthritiden treten gelegentlich bei Erwachsenen auf, während schwerwiegendere Komplikationen wie Thrombozytopenie oder Enzephalitis sehr selten sind.
Schutz durch Impfung
Die beste Prävention bietet die zweimalige MMR-Impfung (Masern, Mumps, Röteln), die in über 99 % der Fälle eine Rötelninfektion verhindert. Im österreichischen Impfplan wird diese Impfung ab dem 9. Lebensmonat empfohlen. Trotzdem gibt es nach wie vor Impflücken, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Was tun bei Verdacht auf Röteln?
Bei Verdacht auf eine Rötelninfektion sollten Patienten folgende Maßnahmen beachten:
- Vor dem Besuch sollte die Arztpraxis über den Verdacht informiert werden, damit Schutzmaßnahmen – insbesondere für schwangere Patientinnen – ergriffen werden können.
- Isolation: Erkrankte sollten bis zum 7. Tag nach Beginn des Hautausschlags zu Hause bleiben und den Kontakt zu Personen mit unklarem oder fehlendem Immunschutz vermeiden.
- Nachholimpfungen: Kontaktpersonen mit unzureichendem Impfschutz sollten sich so schnell wie möglich impfen lassen.
- Nach Kontakt mit einer infizierten Person sollten Schwangere umgehend ihre Ärztin oder ihren Arzt aufsuchen, da eine postexpositionelle Impfung in der Schwangerschaft nicht möglich ist.
Gesetzliche Regelungen und Infektionsschutz
Nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen Personen mit Röteln oder Verdacht auf eine Infektion Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Diese Regelung gilt auch für Personen ohne ausreichenden Immunschutz, die in Wohngemeinschaften mit Erkrankten leben.
Die Wiederaufnahme der Tätigkeit oder der Besuch der Einrichtung wird von der behandelnden Ärztin oder dem zuständigen Gesundheitsamt freigegeben.
Fazit
Röteln stellen insbesondere in der Schwangerschaft eine ernste Gefahr dar. Durch konsequente Impfprogramme und die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen kann die Verbreitung der Viren weiter eingedämmt und langfristig eliminiert werden.
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