Masern sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die durch das Masernvirus verursacht wird. Die Übertragung erfolgt über Tröpfcheninfektion, zum Beispiel beim Husten, Niesen oder Sprechen. Während Masern vor allem Kinder betreffen, können auch Erwachsene erkranken, wenn sie keinen Immunschutz haben. Die Krankheit verläuft in zwei Phasen und kann schwere Komplikationen mit sich bringen.
Die Eindämmung von Masern erfordert erhebliche Maßnahmen. Infizierte Personen können in der ansteckenden Phase Hunderte von Kontaktpersonen infizieren. Diese müssen identifiziert und auf ihren Immunstatus geprüft werden. Falls erforderlich, erhalten sie eine postexpositionelle Prophylaxe, wie eine MMR-Abriegelungsimpfung oder eine Immunglobulingabe.
In manchen Fällen, etwa bei Säuglingen mit Masernkontakt, ist eine stationäre Aufnahme notwendig, um Masern-Immunglobulin zu verabreichen. Diese Situationen sind nicht nur kostspielig, sondern auch emotional belastend für die Betroffenen und ihre Familien. Experten fordern deshalb eine Erhöhung der Durchimpfungsraten, um solche Szenarien zu vermeiden.
Ansteckung mit Masernviren
Masernviren sind extrem ansteckend. Eine infizierte Person kann 12 bis 18 ungeschützte Personen infizieren. Im Vergleich dazu beträgt die Reproduktionszahl bei Influenza 1,4 bis 4, bei Ebola etwa 2. Die Übertragung erfolgt direkt über Tröpfchen (zum Beispiel beim Sprechen oder Husten) oder indirekt über Aerosole und kontaminierte Oberflächen.
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt etwa 5 Tage vor und endet 4 Tage nach dem Auftreten des typischen Hautausschlags. Die Inkubationszeit liegt bei 8 bis 12 Tagen, in seltenen Fällen bis zu 21 Tagen. Bislang gibt es keine spezifische antivirale Therapie gegen Masern.
Symptome und Komplikationen
Masern zeigen in über 95 % der Fälle klinische Symptome. Die ersten Anzeichen (Prodromi) sind Fieber, Husten und Bindehautentzündung. Etwa drei Tage später tritt ein charakteristischer Hautausschlag auf, der am Kopf beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Typisch sind auch Koplik-Flecken, kalkspritzerartige Flecken an der Wangenschleimhaut.
Die Komplikationsrate bei Masern liegt bei 20 %. Zu den häufigsten zählen Mittelohr- und Lungenentzündungen, Laryngitis (Krupp) und Durchfall. Eine seltene, aber schwerwiegende Komplikation ist die Gehirnentzündung, die bei etwa einem von 1.000 Fällen auftritt und bleibende Schäden oder sogar den Tod zur Folge haben kann. Besonders gefährdet sind immunsupprimierte Patienten sowie Kinder unter 5 Jahren, bei denen als Spätfolge eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten kann.
Masern schwächen das Immunsystem über Jahre, indem sie B- und T-Gedächtniszellen zerstören. Dadurch steigt die Anfälligkeit für andere Infektionen.
Gründe für Masernausbrüche
Trotz verfügbarer Impfstoffe sind Masernausbrüche meist auf eine unzureichende Durchimpfungsrate zurückzuführen. Um die Übertragung zu stoppen, ist eine Impfquote von mindestens 95 % mit zwei MMR-Impfdosen erforderlich. Während in Österreich bei jüngeren Kindern die erste Impfdosis bei über 95 % liegt, erreichen nur 81 % bis 89 % die zweite Dosis. Besonders schlecht ist der Impfschutz in der Altersgruppe der 15- bis 30-Jährigen, von denen nur etwa 70 % vollständig geimpft sind.
Masernviren in der Schwangerschaft
Obwohl Masern keine Missbildungen verursachen, erhöhen Infektionen in der Schwangerschaft das Risiko für Fehlgeburten, Frühgeburten und niedriges Geburtsgewicht. Neugeborene von nicht-immunen Müttern erhalten keinen Nestschutz gegen Masern. Infizierte Säuglinge haben ein hohes Risiko, später an SSPE zu erkranken.
Maßnahmen und Meldepflicht
Patienten mit Verdacht auf Masern sollten nicht ohne Voranmeldung eine Arztpraxis oder Ambulanz aufsuchen, um andere Patienten nicht zu gefährden. Eine serologische Abklärung sollte schnellstmöglich erfolgen. Neben Serumproben können auch Speichel und Urin für die PCR-Diagnostik verwendet werden. Eine Genotypisierung des Virus hilft, Übertragungsketten nachzuverfolgen.
Masernverdachtsfälle müssen unverzüglich über das elektronische Meldesystem an die Gesundheitsbehörden gemeldet werden. Dies ermöglicht rasche Kontrollmaßnahmen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Postexpositionelle Maßnahmen und Impfung
Bei Masernkontakt empfiehlt sich eine postexpositionelle Impfung innerhalb von 72 Stunden. Diese ist kostenlos und gut verträglich. Personen mit nur einer MMR-Dosis sollten eine zweite erhalten. Immunglobuline sind für Säuglinge, Schwangere und immunsupprimierte Personen geeignet.
Nicht-immune Personen, die eine Impfung ablehnen, dürfen bis zu 21 Tage nach Kontakt nicht in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sein.
Die MMR-Impfung ist für alle Altersgruppen kostenfrei. Besonders wichtig ist sie für Personen im Gesundheitswesen, um gefährdete Patienten zu schützen. Da das Impfvirus nicht ansteckend ist, besteht auch für immunsupprimierte Kontaktpersonen keine Gefahr.
Wer sollte nicht geimpft werden?
- Säuglinge unter 9 Monaten (außer in Ausbruchssituationen ab 7 Monaten)
- Personen mit akuten fieberhaften Erkrankungen oder kürzlicher Immunglobulingabe
- Menschen mit schwerer Immunsuppression (außer HIV-positive Kinder ohne Immunsuppression)
- Schwangere (eine versehentliche Impfung hat jedoch keine negativen Folgen)
Dieser umfassende Ansatz hilft, die Verbreitung von Masern wirksam zu kontrollieren und schwere Komplikationen zu vermeiden.
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